Faktencheck
Der Faktencheck
Ja, seit dem 14. Februar 2020 ist laut Bundestierärztekammer e.V. eine Gebühr von 50 Euro fällig, wenn die Behandlung während der Notdienstzeiten vorgenommen wird/wurde.
Bietet eine Tierarztpraxis aber abends eine reguläre Sprechstunde bis 19 oder 20:00 Uhr an, wird keine Notdienstgebühr berechnet.
Mit dieser Gebühr soll unter anderem die Qualität und das Überleben von Tierärzten und Kliniken gesichert werden, die Nachtdienste anbieten.
Behandlung von Wildtieren
Ob ein Tierarzt ein Wildtier kostenfrei behandelt obliegt dem Tierarzt selbst. Generell gilt: Wer das Wildtier bringt, bezahlt auch die Behandlung.
Trotzdem versorgen zahlreiche Veterinäre die eingelieferten Wildtiere oft ohne Gebühr. Viele Tierärzte/innen sind dankbar, wenn Personen die Verantwortung für kranke und verwundete Tiere übernehmen und sie zur Behandlung bringen, obwohl sie die möglichen Kosten nicht abschätzen können. Abhängig von Tierart und Region ist es möglich, bei der Kommune oder der Stadt einen Antrag zur Rückerstattung der Auslagen zu stellen, wenn der Finder die Kosten zunächst selbst trägt. Einige Veterinäre nutzen auch eine spezielle Wildtierkasse, in die der Finder nach Belieben spenden kann.
Wer „auf Nummer Sicher“ gehen möchte, kann zuvor beim Tierarzt der Wahl anrufen und nachfragen, ob er Wildtiere kostenlos behandelt.
Fazit:
Leider ist nicht allgemein hin bekannt, dass wenn sie ein Wildtier zum Tierarzt bringen, als Auftraggeber gelten und die Behandlung selbst bezahlen müssen. Viele Tierärzte machen eine kostenfreie Behandlung aus Gründen des Tierschutz bzw. moralischen und ethischen Gründen.
Dennoch sollte sich jeder bewusst sein, dass die Behandlung von Tieren Geld kostet. Medikamente und sterile Werkzeuge sind keine Selbstverständlichkeit. Auch das Bringen von gefundenen Wildtieren ist keine Selbstverständlichkeit – es ist Akt von Selbstlosigkeit.
Ein Anruf beim betreffenden Tierarzt kann Frustration verbeugen und trotzdem Leben retten.
Ist man gesetzlich verpflichtet, einem verletzten Tier zu helfen?
Bei einem aufgefundenen verletzten Tier kann man sich glücklich schätzen, falls der Tierarzt die Behandlung kostenlos durchführt bzw. lediglich anteilig die Kosten für die eingesetzten Medikamente etc. berechnet. Verpflichtet ist der Tierarzt hierzu jedoch nicht. Allerdings kann eine Person, die ein verletztes Tier einfach liegen lässt, zur Rechenschaft gezogen werden. Diese unterlassene Hilfeleistung ist ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz (§ 3 Nr. 3 TierSchG) und kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 € bestraft werden.